Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der ÜSTRA Reisen GmbH gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden gedacht ist. Sollten Sie im Hinblick auf unsere Dienstleistungen unzufrieden sein, wenden Sie sich bitte an kontakt@uestra-reisen.de.

Hinweis abgeben – aber wo?

Ombudsstelle:
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke Schaefer
Philippistraße 11
14059 Berlin
Tel: +49 (030) 887 19 49 22
Mail: uestra-reisen@ombudskanzlei.de

Ihre Hinweise werden von allen Ansprechpartnern streng vertraulich behandelt. Sollten Sie trotzdem Bedenken haben, Ihren Namen zu nennen, halten unsere Ombudsanwälte für Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße im Internet einen gesicherten Meldeweg vor. Dort können rund um die Uhr Hinweise ausschließlich anonym und nicht rückverfolgbar abgegeben werden. Sie haben die Möglichkeit, über die Kommunikationsplattform mit den Ombudsanwälten in Kontakt zu treten und Dokumente auszutauschen. Um sicherzustellen, dass schon der Aufruf des Hinweisgebersystems nicht nachvollzogen werden kann, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link in einer vertrauenswürdigen Umgebung, in einem neuen Browser-Fenster und unter Verwendung des sogenannten „Privaten Fensters“ (Firefox) oder „Inkognito-Fensters“ (Chrome) zu nutzen: www.vertrauenssachen.de/üstra-reisen

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln

Konkrete Hinweise sind wichtig und können dabei helfen, Verstöße gegen Richtlinien und Gesetze zu beseitigen und die negativen Folgen eines solchen Fehlverhaltens für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen zu verhindern. Hierfür hat die ÜSTRA Reisen GmbH ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Unter dem Begriff „Hinweisgebersystem“ verstehen wir die Anlaufstelle für Personen innerhalb und außerhalb der ÜSTRA Reisen GmbH, die Hinweise zu Verstößen im Zusammenhang mit der ÜSTRA Reisen GmbH melden möchten.

Externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ)

Als weitere Meldemöglichkeit (per Post, Telefon oder persönlich) steht Ihnen die Hinweisgeberstelle des Bundesamtes für Justiz zur Verfügung:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/Kontakt/Kontakt_node.html

Bitte prüfen Sie vor der Nutzung dieses Meldeweges die Zuständigkeit dieser Meldestelle:

BfJ – Zuständigkeit der Meldestellen (bundesjustizamt.de)

Bevor Sie diesen Meldeweg nutzen, prüfen Sie bitte, ob für Sie eine Meldung bei auf einem Meldeweg der ÜSTRA Reisen in Betracht kommt, da dies häufig der geeignetere Weg ist, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können.

Ferner beachten Sie bitte, dass eine vorsätzlich unwahre Meldung rechtliche Konsequenzen haben kann.

Die vorgenannten Beschwerdekanäle sollen allen Betroffenen sowie Dritten eine im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) angemessene Möglichkeit bieten, auf Compliance- bzw. Rechtsverstöße im Allgemeinen, jedoch auch im Speziellen, zum Beispiel zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen in der gesamten Lieferkette sowie Datenschutzverletzungen, hinzuweisen.